F: Wie bzw. wo finde ich die Praxis?
A: Sparbersbachgasse 29, außen ist ein großes Praxisschild der Gemeinschaftspraxis. Klingel mit Türöffner betätigen, reinkommen. Erdgeschoss links, einfach reinkommen, kein weiteres Anläuten notwendig, im Warteraum Platz nehmen, Sie werden von mir abgeholt. Wenn Sie z.B. 15 Minuten zu früh kommen, bin ich möglicherweise noch in einer Therapiesitzung. Ich hole Sie dann pünktlich zu ihrem Termin.
F: Ist die Praxis behindertengerecht?
A: Leider nein. Es ist ein Hochparterre in einem Grazer Altbau, d.h. es sind einige Stiegen zu bewältigen.
F: Wie viele Einheiten soll ich machen?
A: Die Anzahl der Einheiten wird individuell mit Ihnen vereinbart und ihren Bedürfnissen angepasst. Sie gehen keinerlei Verpflichtung ein eine gewisse Anzahl an Einheiten zu machen. Aus der Erfahrung heraus endet die Mehrheit der Therapien innerhalb eines Rahmens von 10-20 Einheiten, manche darunter und manche darüber.
F: Wie häufig soll ich kommen?
A: Wiederum wird dies individuell mit Ihnen vereinbart. Die meisten Klienten und Klientinnen bewegen sich in einem Rahmen von 1x pro Woche bis 1x pro Monat.
F: Können Sie mir Medikamente verschreiben?
A: Nein, ich bin Psychotherapeut und kein Arzt. Verhaltenstherapie ist eine Form von Gesprächstherapie. Medikamente für psychische Problematiken erhalten Sie bei einem Psychiater (=Arzt).
F: Brauche ich vor dem Erstgespräch eine Überweisung von meinem Hausarzt?
A: Nein, für die Zuzahlung der Krankenkassen brauchen Sie spätestens vor dem 2. Termin das Formular "ärztliche Bestätigung für die Inanspruchnahme einer Psychotherapie" (bekommen Sie von mir beim Erstgespräch) oder eine klassische Überweisung vom Hausarzt. Bleibt es bei einem einmaligen Termin brauchen Sie das Formular nicht. Es ist allerdings sehr wohl möglich sich das Formular oder eine Überweisung auch schon vor dem Erstgespräch vom Hausarzt bestätigen zu lassen.
F: Wie funktioniert die Einreichung bei der Krankenkasse?
A: Einfach ärztliche Bestätigung bzw. Überweisung inklusive Honorarnoten und bei Zahlung durch Banküberweisung eine Überweisungsbestätigung bei der Kasse digital oder analog einreichen.
F: Wie funktioniert das mit der Verlängerung der Kassenzuzahlung nach der 10. Stunde?
A: Sie bekommen den Verlängerungsantrag ohne Nachfrage automatisch von mir ausgehändigt und geben ihn bei der Kasse ab, fertig.
F: Kostet das Erstgespräch etwas?
A: Ja, das Erstgespräch kostet den gleichen Betrag wie jede andere Stunde. Im Erstgespräch soll ich bei einem mir zuvor unbekannten Menschen ein Gefühl für ihre oder seine Persönlichkeit und Lebenssituation entwickeln, eine diagnostische Einschätzung geben, einen möglichen weiteren Behandlungsverlauf skizzieren, auf alle Fragen eingehen, die organisatorischen Rahmenbedingung erklären und gleichzeitig über allen eine empathische Grundhaltung bewahren. Das Erstgespräch ist für mich in der Regel eine sehr anspruchsvolle Einheit.
F: Bekomme ich von Ihnen ein Gutachten, dass meine Arbeitsunfähigkeit bestätigt?
A: Wenn Sie dies für Behörden wie z.B. PVA oder ÖGK brauchen, dann werden Sie von diesen Behörden in der Regel zu entsprechenden Vertragsärzten für ein Gutachten geschickt. Eine Bestätigung darüber, dass Sie bei mir in laufender Behandlung sind ist natürlich kein Problem.
F: Ich habe gehört Verhaltenstherapie arbeitet bei Ängsten mit Konfrontation. Davor habe ich aber Angst.
A: Konfrontationstherapie ist der Kern bei der verhaltenstherapeutischen Behandlung von Angststörungen. Aber dem geht eine Vorbereitung voraus und ich arbeite meistens mit einer langsamen Steigerung des Schwierigkeitsgrades, bzw. die Übungen werden gemeinsam geplant. D.h. Sie werden nirgendwo unvorbereitet reingeworfen.
F: Ich bin bereits in einer laufenden Psychotherapie und möchte zu Ihnen wechseln. Geht das?
A: Ja, natürlich, das kommt regelmäßig vor.
F: Ich bin bereits in einer laufenden Psychotherapie, möchte aber mit einem bestimmten Problem zu Ihnen in eine Verhaltenstherapie kommen und die andere Psychotherapie beibehalten. Geht das?
A: Das ist ein fachlicher Grenzfall. Wenn es um ein klar umrissenes Teilproblem geht, dann ist das von meiner Seite aus möglich. Manche Kollegen und Kolleginnen sehen das nicht gerne. Die Zuzahlung durch eine Krankenkasse erhalten Sie nur für eine Psychotherapie.
Mag. (FH) Manfred Pratter, MBA
Psychotherapeut (Verhaltenstherapie)
Sparbersbachgasse 29, 8010 Graz
Tel.: 0650/2157208
E-Mail: [email protected]
Web: www.psychotherapiepratter.at